Hans-Joachim ........... ..............str. 30 32... Bad O................ Bezirksbürgermeister Pankow z.H. Herrn Sören Benn Breite Str. 24a-26 13187 Berlin Gefährdung von ............ ........... ./. .......... / + Tochter ............ Berlin, den 23.11.18 Sehr geehrter Herr Benn, ich hatte Sie schon mehrfach gebeten, solche inhaltlose Schreiben zu unterlassen, Sie würden Ihre und meine Zeit sparen. Sie sollten sich einfach der Kritik mal praktikabel annehmen und versuchen die Probleme klären bzw. klären zu lassen. Sie schreiben : Ihre Beschwerden wurden nach Überprüfung durch unterschiedliche Stellen zurückgewiesen, weil sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die Ihren Beschwerden entsprechen. Diese Aussage von Ihnen sehe ich als Verleumdung an, da Sie damit suggerieren, ich hätte gelogen, was Sie auch noch gegenüber dem regierenden Bürgermeister und dem Petitionsausschuss dargestellt haben, nur um sich nicht Kritiken stellen zu müssen. Sie sollten sich mal die Auswirkung überlegen, dass Sie mit solch Verhalten das Demokratiebewusstsein bei den Bürgern, nicht auf Fragen Ihrer Wähler einzugehen, zerstören. Ich informierte Sie schon mit Schreiben vom 22.2.17 über die wohl unmögliche Arbeitsweise der Frau Krause, die auf 8 Schreiben nicht einmal reagierte, wenn Sie es sich gefallen lassen, dass Frau Krause ihnen die Arbeit aufbürdet, ist es auch Ihr Problem. Dann sind Sie auch verantwortlich, dass die einzelnen Probleme geklärt werden, was Sie bis heute nicht realisiert haben. Dies sind z.B. : - gerichtlich festgelegte begleitete Umgänge werde sofort vom JA in unbegleitete Umgänge umgewandelt Lügen von Herrn Bandlow (er ist nicht aus dem Raum gegangen, EFB hat Beratung abgelehnt, er hatte der Mutter nicht abgeraten, ihre Zustimmung zu versagen, es wäre mit beiden Eltern von Fr. Howe über Umgang gesprochen u.a.) verhindern von Beratungen der Eltern KIZ wird von Beratungsbereitschaft abgeraten falsche Angaben gegenüber der Gutachterin Verzögern und Nichtbearbeiten Hilfeplan keine Bearbeitung Akteneinsichtsantrag durch Herrn Bandlow Es werden mit dem Vater keine Gespräche über Vorkommnisse getätigt das Kind wird nicht beim EFB untersucht, obwohl das JA dieses beim Gericht vorgegeben hat 2 Herr Bandlow nutzt nicht die Möglichkeit genutzt, mit Hinweisen Einfluß auf die Mutter zu nehmen (obwohl sie in vielen Dingen reagiert hätte Informationen über Beeinflussungen und sehr fragwürdige Handlungen der Mutter wurden nicht zur Kenntnis genommen u.v.a. Sie reagieren aber nur mit unsachlichen Formulierungen ... …................, weil sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die Ihren Beschwerden entsprechen. …., dass ihre subjektiven Wahrnehmungen …... ohne konkrete Aktivitäten. Sie behaupten statt dessen z.B. , die Organisation des unbegleiteten Umganges durch Frau Howe, ist eine subjektive Eingebung von mir ? Obwohl dies ein gegebener Fakt ist, womit Sie nur deckeln. Ich hatte ihn angeboten, über ein Gespräch eine schnelle Klärung zu erzielen, Sie haben aber anscheinend keine sachliche Bearbeitung vor. Somit werde ich von Ihnen gezwungen, den langen Weg der Problemlösung anzugehen. Ich hatte Sie mit Schr. Vom 22.2.17 gebeten, bis zum 10.3.2017 zu bestätigen, daß - der Antrag auf Hilfe beschieden wird - ein Verfahren bezüglich Hilfeplan durchgeführt wird - die beantragte Akteneinsicht gewährt wird - und ein Ansprechpartner für den Vater benannt wird (Frau Howe und Herr Bandlow werden aus den beschriebenen Gründen abgelehnt) Sie haben auf die konkreten Forderungen nicht reagiert. Sie deckeln statt dessen den unsachlichen Inhalt des Schreiben vom 28.2.2017 von Frau Tietje : - ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Jugendamtsdirektorin weise ich hiermit nachdrücklich zurück - der umfangreiche Schriftverkehr veranlaßt mich, Ihre Eignung respektiver Befähigung durch das Rechtsamt überprüfen zu lassen (sollen hier kritische Bürger abgestempelt werden) - Meine Mitarbeiterin ist angewiesen worden, bis zur Vorlage des Gutachtens weiteren Schriftverkehr mit Ihnen mehr zu bearbeiten. (was soll denn begutachtet werden und warum) Ein Ergebnis des Gutachtens ist bis heute nicht übergeben worden, auch wird wiederum nur verleumdet, und Sie deckeln diese Arbeitsweise. Sie führen an, dass die Akteneinsicht schon am 8.11.17 wahrgenommen wurde, dabei vergessen Sie, dass die interessanten Unterlagen “Stellungnahme der Fachbereiche” nicht in der Unterlage waren, dies bedeutet wohl, dass Sie die zur Akteneinsicht vorgelegten Unterlagen manipulieren oder Sie keine Stellungnahmen von den einzelnen betroffenen Fachbereichen einholen, und mit ihren o.g. Bau......... die Beschwerde formal zurückweisen. Weiterhin haben Sie sicherlich noch nicht erfasst, dass es in Ihrem Hause zwei Arten von Akten in dieser Sache gibt Akten Beschwerdemanagement Akten beim SPD leider waren die 2. Art Akten am 8.11.17 nicht einsehbar, und Herr Bandlow hat es über zwei Jahre nicht für nötig erachtet, diesen Antrag zu bearbeiten, was von Ihnen auch gedeckelt wird. 3 Ich beantrage : Akteneinsicht in die Stellungnahmen der Fachbereiche bezüglich der Akten im Beschwerdemanagement Ich beantrage : Akteneinsicht in die Akte zu diesem Beschwerdeverfahren, Schreiben vom 17,10.18 und 22.10.18 Ich beantrage : Akteneinsicht in die Akten des SPD in Vollmacht des Vaters ( die Bevollmächtigung ist in § 13 SGB X und der Hilfeplan in § 36 SGB VIII geregelt) Ich beantrage : die Hilfe - Beratung der Eltern bezüglich Kommunikationsfähigkeit Ich teile Ihnen noch einmal mit, dass mit Herrn Bandlow keinerlei Kontakt vom Vater und mir realisiert werden. Dies trifft auch für Frau Tietje zu, solange sie sich nicht, für das o.g. Verhalten, entschuldigt. B. O., den 30.11.2018 Ergänzung zur Beschwerde vom 23.11.18. Ausgehend von dem von Herrn Bandlow inszenierten Beschluss vom 8.11.18 musste beim ersten Umgang folgende Gefährdung des Kindeswohls von ............. registriert werden. So unglücklich habe ich ............. noch nicht gesehen. Dies ist, um so schwieriger zu ertragen, da die Situation aus persönlichen Motiven von Herrn Bandlow, der Richterin und anderen Beteiligten entstanden ist. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Sorge in einem Schnellverfahren festgelegt wird, ohne den Ausgang der Beschwerdeverfahren zu Ablehnungen und der zu erwartenden Beschwerde in der Sache abzuwarten. Statt dessen wird das Kind von heut auf morgen in eine komplett andere Betreuungslage versetzt, ohne sie darauf einzustellen und vorbereiten zu können. Hierdurch ist, wie sich jetzt zeigt, eine Gefährdungssituation für ............. eingetreten. ............. hat nach nur 14 Tagen, wie folgt beim Umgang (23. bis 28.11.18), reagiert : jeden Tag erzählte ............., sie möchte die lange Zeit bei Papa sein die Mama lügt, wenn sie erzählt, Papa hat an meine Beine gezogen sie will am letzten Tag (28.11.18) des Umganges nicht in die Kita und weint beim Abschied in der Kita so, wie ich sie noch nie erlebt habe mehrfach hat sie geäußert, Mama soll aufhören, mir davon zu erzählen Aus diesem Verhalten des Kindes muss geschlussfolgert werden, dass ............. leidet. Es ist deutlich, dass es mit dem Schlechtmachen des Vaters von der Mutter zu tun, und ............. wird in Loyalitätskonflikte versetzt wird, da sie diese Gewalttat ja selbst miterlebt hat und die Faschdarstellung der Mutter erkennt. Ich fordere Sie auf, Maßnahmen zum Kindeswohl einzuleiten. Berlin, den 04.12.18 Sehr geehrter Herr Benn, hiermit zeige ich Ihnen noch einmal an, dass ich meinen Sohn in den bei Ihnen anhängigen Verfahren vertrete. Die gesetzliche Grundlage ist : § 13 SGB X Bevollmächtigte und Beistände (1) Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Ein Widerruf der Vollmacht wird der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht. Die entsprechenden Vollmachten wurden schon an Herrn Bandlow und Frau Krause übergeben. Schon mit Schreiben vom 16.11.16 erfolgte die Beantragung eines neuen Ansprechpartner für meinen Sohn, da Herr Bandlow nicht bereit war, mit dem Vater zusammen zuarbeiten. Diese Anträge wurden mehrfach bei Frau Krause wiederholt, aber dies war zwecklos, da Probleme im Jugendamt anscheinend nicht geklärt werden. Herr Bandlow wurde mit Schreiben vom 29.12.16 abgelehnt. Auch Sie waren mit Schreiben vom 27.1.17 in die Sache mit eingebunden. Mit Antrag vom 24.8.18 wurde nochmals der Zuordnungswechsel beantragt, da keine sachliche Bearbeitung der bisherigen Anträge erfolgte. Die Frau Tiejen ist, mit Schreiben vom 18.10.18 nicht in der Lage, die Sache zu behandeln. Die Aussage bezüglich des Zurückziehens auf die Begründung, die Entscheidung sei erst nach Abschluß des Gerichtsverfahren möglich, ist nicht haltbar. Diese Begründung hat ihr Haus auch für die Realisierung von Beratungen der Eltern benutzt und strapaziert. Hierzu hat sogar die Richterin gegenüber Herrn Bandlow ihr Unverständnis geäußert, da Sie damit nach ihrer Meinung ein Teufelkreis aufbauen, der von den Eltern nicht durchbrochen werden kann. Sie haben bis jetzt schon die Beratung der Eltern und die Zuständigkeitsveränderung über 2 ½ Jahre mit dieser unsinnigen und unhaltbaren Begründung verhindert, das wollen Sie jetzt auch noch mit einer Entscheidung zum Zuständigkeitswechsel und den Beratungen der Eltern über mehrere Jahre fortführen. Es ist aber noch nicht absehbar, wie lange die gerichtlichen Verfahren noch anhängig sind. Sie sollten sich auch mal kundig machen, dass gerade bei gerichtlichen Auseinandersetzungen 2 Beratungen für die Eltern notwendig sind, um weitestgehende Einigungen zu erzielen, zum Wohl des Kindes. Ich bitte Sie dann, mir zu erläutern, warum bei anhängigen Gerichtsverfahren beim Jugendamt keine Aktivitäten erfolgen können. Das Wohl des Kindes interessiert aber Herrn Bandlow aus meiner Sicht überhaupt nicht, dies zeigt sich auch am 16.10.18, wo er der Meinung ist, dem Vater ist die Sorge abzuerkennen, obwohl der Vater die letzten drei Jahre ein aufgeschlossenes und sozial kompetentes Mädchen erzogen hat und das Kind nicht beeinflusst hat, was sogar die Richterin konstatieren musste. Dabei sind auch noch die Gewaltaktionen und das Beeinflussen des Kindes durch die Mutter Mit bei zu berücksichtigen. Herr Bandlow wurde auch mehrfach gebeten, über Vorkommnisse mit der Mutter zu reden, da vom Vater eingeschätzt wird, dass Frau ......... durchaus auf solche unabhängigen Einflüsse positiv reagieren würde, Dies Hat Herr Bandlow aber nicht realisiert. Er hat strittige Situation mit allen Mitteln erhalten und gefördert. Ich beantrage, Akteneinsicht in die Stellungnahme von Herr Bandlow zu dieser Sache. (s.h. Schreiben vom 18.10.18 von Frau Tietje - in dieser wurde die Stellungnahme bezeichnet) Die Einsicht ist notwendig, da in der Vergangenheit Herr Bandlow immer falsch dargestellt hat, und die persönlichen Rechte des Vaters zu schützen sind. B. O. , den 07.12.18 Sehr geehrter Herr Benn, hiermit beantrage ich die Akteneinsicht in o.g. Verfahren beim EFB. B. O., den 12.12.2018 Gefährdungsanzeige Sehr geehrter Herr Benn, beim 2. Umgang, nach dem von Herrn Bandlow inszenierten Beschluss vom 8.11.18 , musste folgende Gefährdung des Kindeswohls von .............. registriert werden. Gleich nach der Abholung aus der Kita erzählte .............. weinend, dass die Mama sie in der Picassoschule abgemeldet hat. Sie möchte dies nicht und hat das auch der Mama gesagt. Aber Mama hat gesagt, sie macht es trotzdem. Hier ist zu bemerken, dass gerade dem Vater immer wieder von der Mutter und Herrn Bandelow, unwahr behauptet, vorgeworfen wurde, der Vater hätte das Kind aus der Kita heraus genommen. Und dies soll sehr negativ für das Kind gewesen sein. Aber ein Wechsel in eine anderen Schule, entfernt von ihren Freunden, ist wohl selbstverständlich, wenn es die Mutter macht, obwohl die jetzige Regelung noch nicht endgültig ist. .............. erzählt laufend, sie möchte die lange Zeit bei Papa wohnen. Und Papa soll ein Brief schreiben. Sie hat auch der Mama schon gesagt, dass sie bei Papa wohnen möchte. Mama hat aber gesagt, dass geht nicht. Mama sagt auch immer die Unwahrheit, und dann sage ich, bla, bla, bla, du sagst immer nur bla, bla, bla. Papa kocht kein Essen und Papa hat an den Beine gezogen, und das ist nicht wahr. An den Werktagen hat .............. jeden morgen geweint und gesagt, sie möchte beim Papa sein, sie hat die ganze Zeit bis nach dem Abschied vom Papa geweint, und musste jedes Mal beruhigt werden. Am Nachmittag, nach der Kita, hat sie, bis der Papa von der Arbeit zu Hause an kam, regelmäßig alle 15 Min. nach Papa gefragt, wo er ist, wann er kommt, wie viel Minuten u.s.w. So ein Verhalten war in der Vergangenheit an ihr nicht festzustellen. Aus diesem Verhalten des Kindes muss geschlussfolgert werden, dass .............. leidet und Gefährdungen ausgesetzt ist. .............. wird offensichtlich in Loyalitätskonflikte versetzt. 2 Ich halte es für notwendig, dass .............. von einem unabhängigen Psychiater untersucht wird, welche Auswirkungen bei .............. vorhanden sind, welcher Wille bei .............. vorhanden ist, und welche Beeinflussungen auf .............. wirken, damit effektive Maßnahmen für das Wohl von .............. eingeleitet werden können. Ich fordere Sie auf, Maßnahmen zum Kindeswohl einzuleiten und bis zum 23.12.18 Rückmeldung zu Vorschlägen und den eingeleiteten Maßnahmen zu geben. Ich verweise auch noch auf die Gefährdungsanzeige vom 30.11.18 und die Notwendigkeit der Berücksichtigung. B. O., den 12.12.2018 Sehr geehrte Herr Benn, hiermit führe ich Beschwerde über das Verhalten von Frau Howe. Es wurde ein Schreiben von Frau Howe an Frau Gebhardt AG Pankow/Weißensee vom 11.4.16 bekannt. In diesem Schreiben lügt Ihre Mitarbeiterin Frau Howe und verleumdet und übt üble Nachrede gegen den Vater Es heißt : in o.g. Angelegenheit habe ich vor 15. Minauten mit dem Kindesvater gesprochen, der mich mit seinem Kind im RSD aufsuchte. Beiden geht es gut. Diese Aussage ist falsch, denn es fand kein Gespräch zwischen Frau Howe und dem Vater statt. Frau Howe begegnete dem Vater erstmalig am 19.4.16. Somit ist die Angabe eine bewusste Tatsachenfälschung, denn am 11.4.16 wurde nur mit Herrn Schwarz gesprochen. Die Angabe von Frau Howe, dem Vater und Kind gehe es gut, ist somit erfunden und vollkommen an der Sache vorbei, denn es ging beiden in dem Moment überhaupt nicht gut. Es ist auch zu erwarten, dass noch mehrere solcher falschen Unterlagen von Herrn Bandlow und Frau Howe existieren, weshalb die Akteneinsichten sehr dringlich sind. Ich erwarte von Ihnen ein konkrete Maßnahme gegen Frau Howe einzuleiten, damit diese falschen Aussagen aus dem Verfahren entfernt werden, und mich über diese bis zum 31.12.18 zu informieren. Nach erfolglosem Ablauf des Termins werde ich weitere Maßnahmen einleiten. B. O. , den 29.1.19 Sehr geehrter Herr Benn, Ihr Schreiben vom 21.1.2019 ist nur an der Sache vorbei. Erstens ist Ihre Feststellung, die Schreiben enthalten keine neuen Sachverhalte, nur geeignet, Sachprobleme nicht lösen zu wollen. Ich habe Sie über die aktuellen Gefährdungen des Kindeswohl informiert und werde dieses auch weiter tun, da Sie nach über zwei Jahren immer noch keine Ansprechperson benannt haben. Wenn Sie weiterhin die angezeigte Kindeswohlgefährdung negieren, werde ich mich auch an andere Stellen wenden. Ich nehme auch zur Kenntnis, dass nicht Frau Howe das Schreiben vom 11.4.16 an das AG gerichtete Schreiben geschrieben hat. Ich bitte Sie aber, in Ihrem Hause dafür zu sorgen, dass eindeutig erfasst werden kann, von wem, Schreiben kommen. Übrigens war bei der Bearbeitung durch Herrn Schwarz noch ein Betreuungseffekt vorhanden.Dies ändert aber an dem kritikwürdigen Verhalten von Frau Howe nichts. So hat Frau Howe über Frau Keil die Lüge geäußert, sie hätte mit dem Vater am 27.4.16 den Umgang in der Kita abgestimmt. Ich kann Sie nur bitten, Ihre Befindlichkeiten etwas zurückzunehmen und die Probleme zu klären. Ihren Bezug auf § 87 b ist nicht auf die Person bezogen und wurde auch bei Frau Howe ja schon geändert, somit disqualifiziert sich dieses als Zweckargument. Wie will Herr Bandlow den Fall betreuen, wenn er seit zwei Jahren keinen Kontakt mit dem Vater hat und zum unparteilichen Wirken nicht in der Lage ist. Außerdem ist das Verfahren abgeschlossen. Ich habe die Akteneinsicht beim EFB realisiert, aufgefallen ist, dass hier eine extra Akte vorbereitet war (Vollständigkeit nicht kontrollierbar) und Abstimmungsnotizen zwischen SPD und EFB nicht vorhanden waren. Zu den aktuellen Geschehnissen : ................ hat mir erzählt : sie hat von der Mama Überraschungsgeschenke bekommen, wenn sie Frau Fuchs das Richtige erzählt hat. (Beeinflussung des Kindes) Beim Umgang vom 18.-23.1.19 : 22.1. ................ hat morgens vor dem Aufstehen weinend im Bett gelegen Sie will nicht in den Kindergarten, sie will bei Papa bleiben Erst nach der Info, dass Mama sie heute noch nicht abholt, ließ sie sich beruhigen 23.1. vor dem Aufstehen hat sie stark geweint Rabe Socke hat ihren Freund Koko gefragt, warum weint ................, Koko hat 2 geantwortet, ................ will nicht zur Mama, sie möchte bei Papa bleiben bei dem weiteren Aufstehen : „Opa ich will nicht in die Kita, ich habe Bauchschmerzen, Opa, ich will, dass Papa mich von der Kita abholt, ich will bei Papa wohnen, schreib doch noch mal einen Brief wenn ich Mama sage, ich will bei Papa wohnen , dann schreit sie immer ganz laut … nein, nein, nein … sei still, ganz laut Opa wir bleiben einfach hier“ Ihr Jugendamt hat für das Kind diese unmögliche Situation geschaffen. Auch die Mutter musste schon die Traurigkeit von ................ feststellen, hofft aber, die ................ wird sich schon an die neue Situation gewöhnen. Also wird das Kind gezwungen, und Kindeswohl interessiert nicht ? Dieses geht jetzt schon über zwei Monate und baut sich immer weiter auf. Ich fordere Sie auf, konkrete Maßnahmen zum Abbau der Kindeswohlgefährdung einzuleiten. Maßnahmen : Ansprechpartner festlegen Hilefeplan Beratung der Eltern Untersuchung und Beratung von ................ Akteneinsicht in die Fallakte beim SPD u.a. B. O. , den 29.1.19 Sehr geehrter Herr Benn, Ihr Schreiben vom 21.1.2019 ist nur an der Sache vorbei. Erstens ist Ihre Feststellung, die Schreiben enthalten keine neuen Sachverhalte, nur geeignet, Sachprobleme nicht lösen zu wollen. Ich habe Sie über die aktuellen Gefährdungen des Kindeswohl informiert und werde dieses auch weiter tun, da Sie nach über zwei Jahren immer noch keine Ansprechperson benannt haben. Wenn Sie weiterhin die angezeigte Kindeswohlgefährdung negieren, werde ich mich auch an andere Stellen wenden. Ich nehme auch zur Kenntnis, dass nicht Frau Howe das Schreiben vom 11.4.16 an das AG gerichtete Schreiben geschrieben hat. Ich bitte Sie aber, in Ihrem Hause dafür zu sorgen, dass eindeutig erfasst werden kann, von wem, Schreiben kommen. Übrigens war bei der Bearbeitung durch Herrn Schwarz noch ein Betreuungseffekt vorhanden.Dies ändert aber an dem kritikwürdigen Verhalten von Frau Howe nichts. So hat Frau Howe über Frau Keil die Lüge geäußert, sie hätte mit dem Vater am 27.4.16 den Umgang in der Kita abgestimmt. Ich kann Sie nur bitten, Ihre Befindlichkeiten etwas zurückzunehmen und die Probleme zu klären. Ihren Bezug auf § 87 b ist nicht auf die Person bezogen und wurde auch bei Frau Howe ja schon geändert, somit disqualifiziert sich dieses als Zweckargument. Wie will Herr Bandlow den Fall betreuen, wenn er seit zwei Jahren keinen Kontakt mit dem Vater hat und zum unparteilichen Wirken nicht in der Lage ist. Außerdem ist das Verfahren abgeschlossen. Ich habe die Akteneinsicht beim EFB realisiert, aufgefallen ist, dass hier eine extra Akte vorbereitet war (Vollständigkeit nicht kontrollierbar) und Abstimmungsnotizen zwischen SPD und EFB nicht vorhanden waren. Zu den aktuellen Geschehnissen : ................ hat mir erzählt : sie hat von der Mama Überraschungsgeschenke bekommen, wenn sie Frau Fuchs das Richtige erzählt hat. (Beeinflussung des Kindes) Beim Umgang vom 18.-23.1.19 : 22.1. ................ hat morgens vor dem Aufstehen weinend im Bett gelegen Sie will nicht in den Kindergarten, sie will bei Papa bleiben Erst nach der Info, dass Mama sie heute noch nicht abholt, ließ sie sich beruhigen 23.1. vor dem Aufstehen hat sie stark geweint Rabe Socke hat ihren Freund Koko gefragt, warum weint ................, Koko hat 2 geantwortet, ................ will nicht zur Mama, sie möchte bei Papa bleiben bei dem weiteren Aufstehen : „Opa ich will nicht in die Kita, ich habe Bauchschmerzen, Opa, ich will, dass Papa mich von der Kita abholt, ich will bei Papa wohnen, schreib doch noch mal einen Brief wenn ich Mama sage, ich will bei Papa wohnen , dann schreit sie immer ganz laut … nein, nein, nein … sei still, ganz laut Opa wir bleiben einfach hier“ Ihr Jugendamt hat für das Kind diese unmögliche Situation geschaffen. Auch die Mutter musste schon die Traurigkeit von ................ feststellen, hofft aber, die ................ wird sich schon an die neue Situation gewöhnen. Also wird das Kind gezwungen, und Kindeswohl interessiert nicht ? Dieses geht jetzt schon über zwei Monate und baut sich immer weiter auf. Ich fordere Sie auf, konkrete Maßnahmen zum Abbau der Kindeswohlgefährdung einzuleiten. Maßnahmen : Ansprechpartner festlegen Hilefeplan Beratung der Eltern Untersuchung und Beratung von ................ Akteneinsicht in die Fallakte beim SPD u.a. B. O. , den 06.2.19 Sehr geehrter Herr Benn, da Sie bisher nicht auf die Gefährdungsmeldungen reagiert haben, kündige ich an, dass ich den Vorgang nach dem 15.2.19 den Strafverfolgungsbehörden übergebe. Ich habe Sie über die aktuellen Gefährdungen des Kindeswohl informiert und die Erscheinungen werden beim Kind immer größer. Auch an diesem Umgangswochenende in der Zeit vom 1. - 6.2.19 hat ................ wieder große Probleme mit der von Ihrem Hause erzeugten Situation demonstriert. Die ganze Zeit erzählt sie, sie wolle bei Papa wohnen. An Dienstag den 5.2.19 hat sie morgens ca 90 Min in Weinkrämpfe verbracht , und eine Stunde für die Übergabe an ihre beste Freundin in der Kita benötigt. Am Mittwoch war das Problem noch verstärkt, drei Stunden Weinkrämpfe und Gewalt gegen ihren KOKO (ihr Lieblingsplüschtier) Die sagt deutlich, sie wolle nicht zur Mama (nur zu Besuch) und sie wolle bei Papa wohnen. Ich fordere Sie auf, - ein Gesprächstermin zu benennen - eine Untersuchung von ................ zu veranlassen - ein Konzept zur Unterstützung zu erarbeiten B. O. , den 26.2.19 Sehr geehrter Herr Benn, hiermit eine weitere Information : auch in der Zeit vom 15.2. -20.2.19 hat die Traurigkeit von ................ wegen der aufgezwungenen Situation keine Veränderung erfahren. Sie Sagt immer wieder, sie will nicht bei Mama wohnen. Die Mutter untersagt jetzt dem Vater, dass der Opa ................ von der Kita abholen darf. 25.02.19, 17:43 - ........... 17: Hallo ..........., ich möchte nicht mehr, dass dein Vater ................ von der Kita abholt. Das machst in Zukunft nur noch DU! Er kann sie bringen oder auch mit dir zusammen abholen aber nicht mehr allein. Ich habe meine Gründe dafür und das solltest du respektieren! Mit freundlichen Grüßen Der Opa geht mit ................ und ihrer besten Freundin am entsprechenden Montag ins Schwimmbad. ................ hat daran sehr viel Spaß und Ziel ist, dass sie das Schwimmen lernt. Diese Maßnahme der Mutter, ohne jede Begründung, ist nur gegen die Tochter gerichtet, da ihr freudige Erlebnisse ohne Grund genommen werden. B. O. , den 1.3.19 Sehr geehrter Herr Benn, Sie wurden mit Schreiben vom 26.2.19 über die Aktivitäten der Mutter informiert, dass sie jetzt dem Vater untersagt, dass der Opa ................. von der Kita abholen darf. Zum Verständnis übergebe ich den Schriftverkehr der Mutter mit dem Vater : 25.02.19, 17:43 - ........... 17: Hallo ..........., ich möchte nicht mehr, dass dein Vater ................. von der Kita abholt. Das machst in Zukunft nur noch DU! Er kann sie bringen oder auch mit dir zusammen abholen aber nicht mehr allein. Ich habe meine Gründe dafür und das solltest du respektieren! Mit freundlichen Grüßen 25.02.19, 17:45 - ........... W: Welche Gründe hast du dafür? ..... tust du damit keinen Gefallen. 26.02.19, 17:52 - ........... 17: Am 4. März ist Fasching, fällt in deinem Bereich. ................. möchte gern als Elsa gehen, also wäre es schön wenn du ihr ein schönes Kostüm kaufst. 26.02.19, 18:28 - ........... W: Hallo ........... , dein Ansinnen bezüglich des Nichtabholen von der Kita, durch den Opa, ist ohne Begründung nicht akzeptabel. Der Opa geht mit ................. und Neele ins Schwimmbad, und ................. hat viel Spaß und freut sich sehr darüber. Weiterhin ist es auch wichtig und eine gute Möglichkeit, dass sie Schwimmen lernt. Wegen dem Kostüm, wäre es gut gewesen, wenn du eher was gesagt hättest. 26.02.19, 20:35 - ........... 17: Also ob du es nun akzeptabel findest oder nicht, steht hier eigentlich nicht zur Diskussion. Dir meine Gründe zu erklären hätte überhaupt keinen Zweck, du hörst mir ja doch nicht zu. Und warum kann der Opa deswegen mit ................. nicht ins Schwimmbad gehen? Ich kann ihm ja schließlich nicht den Umgang verbieten, er verbringt doch genug Zeit mit ihr. Mein Eindruck ist, dass er sogar mehr Zeit mit ihr verbringt als du. Das bringen und abholen durch den Opa ist zur Gewohnheit geworden. DU! bist ihr Papa! Wenn du sie schon nicht bringen möchtest, dann kannst du sie doch wenigstens abholen und die Verantwortung nicht einfach deinem Vater überlassen! Und was das Kostüm angeht, kaufst du ihr also keins? 26.02.19, 20:40 - ........... W: Sie bekommt ein Kostüm. 28.02.19, 17:22 - ........... 17: Das Abholverbot gilt übrigens auch für Frau und Herr ........ ! Wenn ................. laufend von anderen Menschen außer von dir, gebracht und abgeholt wird, entsteht bei mir leicht der Eindruck, dass du mit der Betreuung von ................. überfordert bist! Durch die Mutter wird nur ein unsachliches Auftreten gegen den Vater sichtbar. Es geht nicht um die Lösung von Problemen, sondern um Diffamierungen des Vaters. - Also ob du es nun akzeptabel findest oder nicht, steht hier eigentlich nicht zur Diskussion. 2 - Dir meine Gründe zu erklären hätte überhaupt keinen Zweck, du hörst mir ja doch nicht zu. - Mein Eindruck ist, dass er sogar mehr Zeit mit ihr verbringt als du. - DU! bist ihr Papa! Wenn du sie schon nicht bringen möchtest, dann kannst du sie doch wenigstens abholen und die Verantwortung nicht einfach deinem Vater überlassen! - Und was das Kostüm angeht, kaufst du ihr also keins? - Das Abholverbot gilt übrigens auch für Frau und Herr .......... ! - Wenn ................. laufend von anderen Menschen außer von dir, gebracht und abgeholt wird, entsteht bei mir leicht der Eindruck, dass du mit der Betreuung von ................. überfordert bist! Der Opa war in der Vergangenheit auch der Übergabepuffer, damit die Eltern sich nicht vor dem Kind ins streiten kommen. Unbegreiflich ist die Rolle von Herrn Bandlow, der diese Situation mit der Mutter plant und forciert. Es erfolgt von Ihrem Hause keinerlei Bestreben eine einvernehmliche Lösung zu finden. Außerdem hat Herr Bandlow andere Aufgaben, als die Betreuung dieses Falles, damit wird dieses zur persönlichen Angelegenheit der Mutter zu helfen. Er hat drei Jahre mit dem Vater zur Sache kein Gespräch geführt. Eine Ansprechperson für den Vater haben Sie immer noch nicht realisiert. Es scheint also nur darum zu gehen, das Schwimmen mit ................. und Neele zu verhindern und den Kind die Freude vorzuenthalten. Neele ist die längste und allerbeste Freundin von ................. und die Mutter hatte in der Vergangenheit ................. angehalten kein Kontakt mit Neele zu haben. ................. hat eine gute Bindung zum Opa und geniest das Zusammensein mit mir ausgiebig. Somit dient der Umgang auch dem Kindeswohl und der Aufrechthaltung von Sozialkontakten zur Familie. Eine sachliche Begründung wurde von der Mutter nicht gegeben, und ist auch nicht berechtigt. Die Frau Winkel von der Kita hat mir heute bestätigt, dass sie das Abholen und den Kontakt mit mir positive bewertet, jedoch Herr Bandlow ihr erklärt habe, sie dürfe das Kind nicht an mich herausgeben. Es wird von Herrn Bandlow anscheinend mit der Mutter der Umgangboykott des Vaters mit dem Kind vorbereitet. Der Großvater hatte einen regelmäßigen Umgang in den letzten fünf Jahren mit ................. gehabt. Pro Jahr wurden in der Vergangenheit drei mal eine Woche Urlaubvon den Großeltern mit ................. realisiert. Ich habe auch in den Jahren auf Bitte des Jugendamtes die Übergaben des Kindes an die Mutter realisiert, damit durch direktes Zusammentreffen von Mutter und Vater keine unschöne Situationen entstehen. ................. hat mit mir ein ausgesprochen gutes Verhältnis und möchte immer, das der Opa sie besucht. Bei den letzten Umgängen des Vaters habe ich sie am Montag und Dienstag am Nachmittag aus der Kita abgeholt, und mit ihr und auch tw. mit ihrer besten Freundin Unternehmungen realisiert. ................. hatte großen Spaß mit ihrem Opa. Montags, Dienstag und Mittwochs habe ich sie jeweils in die Kita gebracht, damit sie nicht Um halb sechs aufstehen musste, außerdem gab es Probleme, weil ................. nicht von Mama abgeholt werden wollte, da sie bei Papa wohnen möchte, darüber wurde Sie regelmäßig informiert. Ich fordere Sie auf, die Kindeswohlgefährdung durch Ihr Haus zu beenden und ein Annähern der Eltern zu ermöglichen. Der Beginn sollte ein gemeinsames Gespräch in ihrem Haus sein und nunmehr die Beratung der Eltern organisieren und eine psychiatrische Betreuung von ................. zu organisieren B. O. , den 1.3.19 Sehr geehrter Herr Benn, Sie wurden mit Schreiben vom 26.2.19 über die Aktivitäten der Mutter informiert, dass sie jetzt dem Vater untersagt, dass der Opa ................. von der Kita abholen darf. Zum Verständnis übergebe ich den Schriftverkehr der Mutter mit dem Vater : 25.02.19, 17:43 - ............... 17: Hallo ..............., ich möchte nicht mehr, dass dein Vater ................. von der Kita abholt. Das machst in Zukunft nur noch DU! Er kann sie bringen oder auch mit dir zusammen abholen aber nicht mehr allein. Ich habe meine Gründe dafür und das solltest du respektieren! Mit freundlichen Grüßen 25.02.19, 17:45 - ............... W: Welche Gründe hast du dafür? Mine tust du damit keinen Gefallen. 26.02.19, 17:52 - ............... 17: Am 4. März ist Fasching, fällt in deinem Bereich. ................. möchte gern als Elsa gehen, also wäre es schön wenn du ihr ein schönes Kostüm kaufst. 26.02.19, 18:28 - ............... W: Hallo ............... , dein Ansinnen bezüglich des Nichtabholen von der Kita, durch den Opa, ist ohne Begründung nicht akzeptabel. Der Opa geht mit ................. und Neele ins Schwimmbad, und ................. hat viel Spaß und freut sich sehr darüber. Weiterhin ist es auch wichtig und eine gute Möglichkeit, dass sie Schwimmen lernt. Wegen dem Kostüm, wäre es gut gewesen, wenn du eher was gesagt hättest. 26.02.19, 20:35 - ............... 17: Also ob du es nun akzeptabel findest oder nicht, steht hier eigentlich nicht zur Diskussion. Dir meine Gründe zu erklären hätte überhaupt keinen Zweck, du hörst mir ja doch nicht zu. Und warum kann der Opa deswegen mit ................. nicht ins Schwimmbad gehen? Ich kann ihm ja schließlich nicht den Umgang verbieten, er verbringt doch genug Zeit mit ihr. Mein Eindruck ist, dass er sogar mehr Zeit mit ihr verbringt als du. Das bringen und abholen durch den Opa ist zur Gewohnheit geworden. DU! bist ihr Papa! Wenn du sie schon nicht bringen möchtest, dann kannst du sie doch wenigstens abholen und die Verantwortung nicht einfach deinem Vater überlassen! Und was das Kostüm angeht, kaufst du ihr also keins? 26.02.19, 20:40 - ............... W: Sie bekommt ein Kostüm. 28.02.19, 17:22 - ............... 17: Das Abholverbot gilt übrigens auch für Frau und Herr ........! Wenn ................. laufend von anderen Menschen außer von dir, gebracht und abgeholt wird, entsteht bei mir leicht der Eindruck, dass du mit der Betreuung von ................. überfordert bist! Durch die Mutter wird nur ein unsachliches Auftreten gegen den Vater sichtbar. Es geht nicht um die Lösung von Problemen, sondern um Diffamierungen des Vaters. - Also ob du es nun akzeptabel findest oder nicht, steht hier eigentlich nicht zur Diskussion. 2 - Dir meine Gründe zu erklären hätte überhaupt keinen Zweck, du hörst mir ja doch nicht zu. - Mein Eindruck ist, dass er sogar mehr Zeit mit ihr verbringt als du. - DU! bist ihr Papa! Wenn du sie schon nicht bringen möchtest, dann kannst du sie doch wenigstens abholen und die Verantwortung nicht einfach deinem Vater überlassen! - Und was das Kostüm angeht, kaufst du ihr also keins? - Das Abholverbot gilt übrigens auch für Frau und Herr ......! - Wenn ................. laufend von anderen Menschen außer von dir, gebracht und abgeholt wird, entsteht bei mir leicht der Eindruck, dass du mit der Betreuung von ................. überfordert bist! Der Opa war in der Vergangenheit auch der Übergabepuffer, damit die Eltern sich nicht vor dem Kind ins streiten kommen. Unbegreiflich ist die Rolle von Herrn Bandlow, der diese Situation mit der Mutter plant und forciert. Es erfolgt von Ihrem Hause keinerlei Bestreben eine einvernehmliche Lösung zu finden. Außerdem hat Herr Bandlow andere Aufgaben, als die Betreuung dieses Falles, damit wird dieses zur persönlichen Angelegenheit der Mutter zu helfen. Er hat drei Jahre mit dem Vater zur Sache kein Gespräch geführt. Eine Ansprechperson für den Vater haben Sie immer noch nicht realisiert. Es scheint also nur darum zu gehen, das Schwimmen mit ................. und Neele zu verhindern und den Kind die Freude vorzuenthalten. Neele ist die längste und allerbeste Freundin von ................. und die Mutter hatte in der Vergangenheit ................. angehalten kein Kontakt mit Neele zu haben. ................. hat eine gute Bindung zum Opa und geniest das Zusammensein mit mir ausgiebig. Somit dient der Umgang auch dem Kindeswohl und der Aufrechthaltung von Sozialkontakten zur Familie. Eine sachliche Begründung wurde von der Mutter nicht gegeben, und ist auch nicht berechtigt. Die Frau Winkel von der Kita hat mir heute bestätigt, dass sie das Abholen und den Kontakt mit mir positive bewertet, jedoch Herr Bandlow ihr erklärt habe, sie dürfe das Kind nicht an mich herausgeben. Es wird von Herrn Bandlow anscheinend mit der Mutter der Umgangboykott des Vaters mit dem Kind vorbereitet. Der Großvater hatte einen regelmäßigen Umgang in den letzten fünf Jahren mit ................. gehabt. Pro Jahr wurden in der Vergangenheit drei mal eine Woche Urlaubvon den Großeltern mit ................. realisiert. Ich habe auch in den Jahren auf Bitte des Jugendamtes die Übergaben des Kindes an die Mutter realisiert, damit durch direktes Zusammentreffen von Mutter und Vater keine unschöne Situationen entstehen. ................. hat mit mir ein ausgesprochen gutes Verhältnis und möchte immer, das der Opa sie besucht. Bei den letzten Umgängen des Vaters habe ich sie am Montag und Dienstag am Nachmittag aus der Kita abgeholt, und mit ihr und auch tw. mit ihrer besten Freundin Unternehmungen realisiert. ................. hatte großen Spaß mit ihrem Opa. Montags, Dienstag und Mittwochs habe ich sie jeweils in die Kita gebracht, damit sie nicht Um halb sechs aufstehen musste, außerdem gab es Probleme, weil ................. nicht von Mama abgeholt werden wollte, da sie bei Papa wohnen möchte, darüber wurde Sie regelmäßig informiert. Ich fordere Sie auf, die Kindeswohlgefährdung durch Ihr Haus zu beenden und ein Annähern der Eltern zu ermöglichen. Der Beginn sollte ein gemeinsames Gespräch in ihrem Haus sein und nunmehr die Beratung der Eltern organisieren und eine psychiatrische Betreuung von ................. zu organisieren B. O. , den 4.4.19 Sehr geehrter Herr Benn, die Gefährdung von dem Kindeswohl wird immer weiter ausgebildet. 1. am 1.4.19 begegneten .................. und ich in der Kita beim Hinbringen ihre Mutter. Mal unabhängig von dem Fakt, was die Mutter wieder zu kontrollieren hatte, fragte .................. die Mutter, was sie da wolle. Frau .......... äußerte zu .................., sie musste nur was in der Kita abgeben. Sie begrüßte .................. mit ihrer überfreundlichen Art und ging dann unmittelbar weiter. Als sie zwei Schritte gegangen war äffte .................. die Begrüßung der Mutter nach und sagte, das war aber eine komische Begegnung. Ich sagte, Mama war doch lieb! Da meinte sie nur, sie tut nur so. 2. ich habe .................. gewogen, da sie immer erzählt, sie bekomme nicht zu Essen. Und ihre Eßgewohnheiten sind sehr bedenklich, da sie keine geregelten Mahlzeiten kennen zu scheint. .................. hat in den letzten 5 Monaten ca 1 Kg abgenommen, (Mitte Nov. 17,6 Kg und am 1.4.19 16,6 Kg ) .................. sagt immer wieder, Mama ist nicht lieb, sie tut nur so, ich will nicht das Mama mich abholt, ich will nicht in die Kita, wir bleiben einfach zu Hause, ich bin ganz traurig, ich will bei Papa wohnen. Und sie fiel am 3.4.19 mehrfach in Weinkrämpfe. Ich kann Sie nur auffordern, endlich Ihrer Verantwortung nachzukommen. Es ist auch vollkommen unakzeptabel, dass sie keine Beratungshilfe anbieten. B. O. , den 3.5.19 Sehr geehrter Herr Benn, die Gefährdung von dem Kindeswohl wird immer weiter ausgebildet. 1. am 12.4.19 begann für die Mutte die Ferienregelung zu den Osterferien. Sie hatte .......... am 12.4. nicht von der Kita abgeholt und der ............. erklärt, sie könne 9 Tage früher zu Papa und wird von ihm aus der Kita abgeholt. Dann stellt die Mutter in den Raum, sie hätte sich geirrt, obwohl ........... täglich gefragt hat, wie lange es dauert, dass sie nach Papa darf, da sie informiert war, dass es bis dahin wegen Ostern länger dauert. Dann wirft die Mutter dem Vater vor, er halte sich nicht an den Umgangsbeschluß. Die Mutter schreibt aber dann am Montag, er könne ............ bis Mittwoch behalten. Womit sie offensichtlich kein Interesse (aus welchen Grund auch immer) an die Betreuung des Kindes während der Zeit hatte. 2. Lt. Beschluß vom 12.11.18 hatte der Vater Umgang mit dem Kind ab Ostersonntag 18:00 Uhr. Am 18.04.19, 18:50 schreibt die Mutter : - Da du mir Osterferien-Umgangstage geklaut hast und dich weiterhin äußerst feindselig, aggressiv und unkooperativ mir gegenüber verhältst, bekommst du ........... am Sonntag nicht! Du kannst sie dann am Dienstag von der Kita abholen und bis Montag behalten. Ich möchte auch eine Begegnung mit dir vermeiden! Auch Hinweise zum Umgangsbeschluß werden von ihr nicht beachtet, statt dessen beleidigt sie nur. 3. Nach den Osterferien verbleibt lt. Beschluß ein Rest des normalen Umganges vom 29.4. – 1.5.19. Am 29.4.19 beschwert Frau .......... sich, dass ................ nicht in der Kita sei und beschimpfte den Vater, der nach Mitteilung, dass bis Mittwoch normaler Umgang ist, das Gespräch beendet. Daraufhin beschimpft und droht dem Vater mit : 29.04.19, 18:20 - ............... 17: Ich hab dir den Urlaub versaut? Du bist doch nur sauer, weil du das Sorgerecht verloren hast. Gott sei Dank!!!!! Du hast keine Entscheidungsmacht mehr!!!! Komm von deinem hohen Ross runter!!!! Solch eine Nummer ziehst du nicht noch einmal ab! Du kapierst einfach nix!!! Aber wir sehen uns ja sowieso bald vor Gericht!!! 30.04.19, 09:19 - ............... 17: Ja du hast Recht, ich möchte dir nicht begegnen aber ich möchte ................, also werde ich diesen Preis zahlen müssen. Ich würde es begrüßen, wenn du mir ................ am Mittwoch um 15 Uhr spätestens aber 16 Uhr vorbei bringst. Wie wär's denn, wenn du dein Arschloch Benehmen, welches du seit drei Jahren an den Tag legst, mal änderst? Denn mit deinem Arschloch Verhalten schadest du unserem Kind ! 30.04.19, 14:09 - ............... 17: Dass du ................ einfach länger behältst als erlaubt, wird dir bei der nächsten Gerichtsverhandlung nicht zu gute kommen! 4. ................ hat seit dem 10.11.18 bis heute ihren Gewicht. – Perzentil von 30 auf 10 abgebaut. Damit befindet ................ sich jetzt an der unteren Grenze des noch normalen Gewichtes. Insbesondere der rasante Abbau des Gewichts- Perzentils ist bedenklich. ................ sagt immer wieder, ich will nicht bei Mama leben. Ich bin ganz traurig, ich will bei Papa wohnen. Ich weine bei Mama bis ich kotze. Dann erzählt sie immer wieder, dass sie einmal gelogen hätte, sie habe gesagt, Papa mache ihr kein Essen. 2 Es ist ganz offensichtlich, dass ................ an dem Beschluß vom 8.11.18 leidet. Hinzu kommt, dass lt. Schriftsatz der Mutter, Herr Bandlow dargestellt habe, dass der Vater nicht mit dem Jugendamt zusammen arbeitet. Dieses ist falsch, denn es wurde nur die Zusammenarbeit mit Herrn Bandlow eingestellt, da er in der Vergangenheit gelogen und verleumdet hat. Ich hatte Sie persönlich mehrfach aufgefordert eine Ansprechperson für den Vater festzulegen und habe Ihnen auch den Vorschlag gemacht, eventuell Frau Köhler Als Ansprechperson einzusetzen, damit ist eine solche Darstellung eine weitere Lüge von Herrn Bandlow. Da Sie keine Ansprechperson festgelegt haben, sind Sie der Ansprechpartner, und Sie wurden von mir, regelmäßig informiert, haben aber nicht reagiert. Ich fordere Sie noch einmal auf, endlich Ihrer Verantwortung nachzukommen. Es ist auch vollkommen unakzeptabel, dass sie keine Beratungshilfe für die Eltern anbieten. B. O. , den 16.5.19 Sehr geehrter Herr Benn, ............ hatte am 10.05.2019 ein Gewicht von 16,6 Kg damit hat sich ihr Gewichts-Perzentil noch weiter auf 5 nach der Unterlage vom Robert Koch-Institut abgebaut. Ich hatte Sie am 4.5.2019 informiert, dass seit dem 10.11.18 bis zum 27.4.2019 sich ............ Gewicht. – Perzentil von 30 auf 10 abgebaut. Dieser Trend wird schnell fortgesetzt. Mit einem Perzentil von unter 5 befindet .......... sich jetzt absolut an der unteren Grenze des noch normalen Gewichtes. Insbesondere der rasante Abbau des Gewichts- Perzentils ist sehr bedenklich. Ich fordere Sie auf, eine ärztliche Untersuchung von ................. zur körperlichen Entwicklung zu veranlassen. B. O. , den 17.5.19 Sehr geehrter Herr Benn, in einem Schriftsatz der Mutter vom 27.3.19 in dem Verfahren 22 F 1683/19 wird von der Mutter behauptet : „Die Kindesmutter ist mit der Durchführung einer solchen Familientherapie einverstanden, sie hat entsprechend beim Jugendamt vorgesprochen. Von dort wurde ihr berichtet, dass der Kindesvater jegliche weitere Zusammenarbeit mit dem Jungendamt abgelehnt hat, so dass die Familientherapie nicht begonnen werden kann“ Ich fordere Sie auf, bis zum 25.5.19 zu erklären, ob im Bezirksamt diese Aussage gegenüber der Mutter abgegeben wurde. Sollten Sie bis zu o.g. Termin nicht äußern, werde ich weitere Maßnahmen einleiten. Ihnen gegenüber wurde mehrfach ausgedrückt, dass eine Ansprechperson benannt werden soll, es wurde z.B. Frau Köhler vorgeschlagen. Des weiteren wurde vorgeschlagen, z.B. die Sache von einen anderen Bezirk bearbeiten zu lassen. B. O. , den 20.5.19 Sehr geehrter Herr Benn, In der Zeit vom 13.5.-17.5.19 hatte ............ mit der Kita eine Fahrt. Die Mutter muß nach Angaben von anderen Eltern sich als einzige Elternteil bei der Abfahrt von ............. verabschieden (obwohl die Kita den Wunsch hatte, kein Elternteil ist am Bus). Bei der Ankunft ist ............ das einzige Kind, welches nicht abgeholt wird, somit wird eine große Traurigkeit bei dem Kind erzeugt. Dies geschieht, obwohl die Mutter nicht arbeitet und auch die Abholung durch den Vater oder mich bzw. durch Familie ........... leicht hätte organisieren können. Auch war eine Mitnahme durch Frau .......... nicht möglich, da der Familie Lehmann und dem Großvater von der Mutter die Abholung des Kindes aus der Kita untersagt wurde (ohne Gründe zu benennen). Hierüber wurden Sie schon informiert. mfg. ...........